IED-Umsetzung geht in die nächste Runde – Kabinett beschließt neue Referentenentwürfe
Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2026 die vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegten Entwürfe eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (RL (EU) 2024/1785) beschlossen.
Weiterlesen … IED-Umsetzung geht in die nächste Runde – Kabinett beschließt neue Referentenentwürfe
Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat umfangreich zu der Regierungsvorlage des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Stellung genommen. Zwar begrüßen die Länder grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs.
Weiterlesen … Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf
Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes – Bundesregierung verabschiedet Entwurf
Am 21. Januar 2026 hat die Bundesregierung den (nach Beginn der 21. Legislaturperiode im Juli 2025 nochmals überarbeiteten) Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG-E) verabschiedet.
Weiterlesen … Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes – Bundesregierung verabschiedet Entwurf
Trilog-Einigung zum europäischen Gewässerschutz
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich in Trilog-Verhandlungen am 23. September 2025 auf eine vorläufige Einigung über eine umfassende Reform des unionsrechtlichen Gewässerschutzes verständigt.
Weiterlesen … Trilog-Einigung zum europäischen Gewässerschutz
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Mit der Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) ist am 16. Oktober 2025 erstmals eine verpflichtende erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) für Textilien und Schuhe in Kraft getreten.
Weiterlesen … Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Aktuelle Rechtsprechung: OVG Koblenz zur Sanierungsverantwortung
In einem Rechtsstreit mit mehreren Beteiligten über Kostenerstattungsbescheide für eine im Wege der unmittelbaren Ausführung durchgeführte bodenschutzrechtliche Sanierungsmaßnahme hat das OVG Koblenz die Rechtmäßigkeit der Kostenbescheide und damit auch die Entbehrlichkeit einer vorherigen Grundverfügung bestätigt.
Weiterlesen … Aktuelle Rechtsprechung: OVG Koblenz zur Sanierungsverantwortung

Fokussierung auf Umwelt, Planung und Regulierung. Präzision und Effektivität. Engagement in der spezialisierten Beratung von Unternehmen und staatlichen Institutionen in allen Belangen des Umwelt- und Planungsrechts. Als langjährig erfahrene Experten im Umwelt- und Planungsrecht stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Wir arbeiten hochspezialisiert und vorausschauend.
Wir sind traditionell stark in der Rechtsberatung im klassischen Umweltrecht – Immissionsschutz, Abfall, Wasser, Naturschutz, Bodenschutz, Chemikalien, Emissionshandel. Seit vielen Jahren beraten wir Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Pharma, Stahl, Metall, Holz, Papier, Glas, Baustoffe, Lebensmittel, Automobil, Ver- und Entsorgung. Wir sind hochspezialisiert und begleiten unsere Mandanten aus Unternehmen und staatlichen Institutionen auch in allen umweltrechtlichen Verfahrensfragen.
Wir unterstützen Wirtschaft und Staat bei der Umsetzung des Green Deal und begleiten unsere Mandanten auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Wir beraten zu Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien, Projekte der Dekarbonisierung und bei der Umsetzung der Circular Economy. Wir verfügen über besondere Expertise im Klimaschutzrecht, in Rechtsfragen der Anpassung an den Klimawandel und der Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Wir beraten Energie- und Infrastrukturprojekte, vom Konzept über die Raumordnung bis hin zum Planfeststellungsbeschluss. Wir lösen Probleme, bearbeiten fachrechtliche Details und behalten gleichzeitig das Gesamtprojekt im Blick. Vorhabenträger profitieren von unserer Erfahrung im Umgang mit der Öffentlichkeit, den Zulassungsbehörden und Fachgutachtern, um ihre Vorhaben erfolgreich zu realisieren.
Wir begleiten Rechtssetzungsverfahren im Umwelt- und Planungsrecht auf europäischer und nationaler Ebene. Wir prüfen für Verbände, Unternehmen und staatliche Institutionen Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Regulierung. Wir prüfen verfassungs- und europarechtliche Vorgaben. Wir führen umweltrechtliche Grundsatzverfahren vor Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.
Wir beraten und vertreten Unternehmen gegenüber Behörden in komplexen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Wir betreuen Vorhaben im industriebezogenen Anlagenrecht und in der umweltbezogenen Fachplanung. Wir beraten zu SUP, zu UVP und bei Öffentlichkeitsbeteiligungen. Wir vermitteln zwischen unterschiedlichen Interessen, kennen die Abläufe und erzielen sinnvolle, verfahrensbeschleunigende Ergebnisse.
Wir helfen Unternehmen in Fragen der Umwelt- und Arbeitsschutz-Organisation (EHS), beraten zu Fragen der Betreiberverantwortung und gestalten umfassende Regelwerke zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen (ESG). Wir unterstützen beim Aufbau von Systemen zur Umsetzung von Regelwerken und Nebenbestimmungen. Und wir vertreten unsere Mandanten auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Umweltstrafrecht.
Wir wachsen und suchen
Rechtsanwält:innen
Anwaltliches Arbeiten mit uns bedeutet:
- Eine Tätigkeit an der Schnittstelle von Politik und Recht
- Juristische Beratung im wirtschaftsbezogenen Umweltrecht
- Begleitung von herausragenden Projekten und zu anspruchsvollen Themen der industriellen Transformation, oft mit europarechtlichem Hintergrund
- Raum für die Entwicklung einer eigenständigen Beraterpersönlichkeit
- Teamgeist und eine gute Work-Life-Balance
- Einen modernen anwaltlichen Arbeitsplatz mit grandioser Aussicht
- Und selbstverständlich ein angemessenes Gehalt
Wenn Sie das spannend finden und über erste Berufserfahrung verfügen – dann melden Sie sich bei uns!
E-Mail an Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher: s.kopp@kopp-assenmacher.de
Referendar:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
Arbeiten mit uns bedeutet:
- Eine erstklassige Aus- und Weiterbildung im Umweltrecht aus anwaltlicher Perspektive
- Arbeitszeitmodelle mit Freiraum für Staatsexamina und Promotion
- Begleitung von herausragenden Projekten und zu anspruchsvollen Themen der industriellen Transformation, oft mit europarechtlichem Hintergrund
- Teamgeist und eine gute Work-Life-Balance
- Einen modernen anwaltlichen Arbeitsplatz mit grandioser Aussicht
- Und selbstverständlich ein angemessenes Gehalt
Das passt zu Ihnen? Erste Erfahrungen im Umweltrecht bringen Sie auch mit – dann melden Sie sich bei uns!
E-Mail an Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher: s.kopp@kopp-assenmacher.de