Leidenschaft für Ihre Interessen.
Umwelt. Planung. Regulierung.

News

Wir öffnen Wege. Und darüber sprechen wir auch.

IED-Umsetzung geht in die nächste Runde – Kabinett beschließt neue Referentenentwürfe

Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2026 die vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegten Entwürfe eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (RL (EU) 2024/1785) beschlossen.

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Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat umfangreich zu der Regierungsvorlage des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Stellung genommen. Zwar begrüßen die Länder grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs.

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Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes – Bundesregierung verabschiedet Entwurf

Am 21. Januar 2026 hat die Bundesregierung den (nach Beginn der 21. Legislaturperiode im Juli 2025 nochmals überarbeiteten) Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG-E) verabschiedet.

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Trilog-Einigung zum europäischen Gewässerschutz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich in Trilog-Verhandlungen am 23. September 2025 auf eine vorläufige Einigung über eine umfassende Reform des unionsrechtlichen Gewässerschutzes verständigt.

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Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien

Mit der Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) ist am 16. Oktober 2025 erstmals eine verpflichtende erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) für Textilien und Schuhe in Kraft getreten.

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Aktuelle Rechtsprechung: OVG Koblenz zur Sanierungsverantwortung

In einem Rechtsstreit mit mehreren Beteiligten über Kostenerstattungsbescheide für eine im Wege der unmittelbaren Ausführung durchgeführte bodenschutzrechtliche Sanierungsmaßnahme hat das OVG Koblenz die Rechtmäßigkeit der Kostenbescheide und damit auch die Entbehrlichkeit einer vorherigen Grundverfügung bestätigt.

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Philosophie

Ihre Kanzlei für das öffentliche Wirtschaftsrecht

Fokussierung auf Umwelt, Planung und Regulierung. Präzision und Effektivität. Engagement in der spezialisierten Beratung von Unternehmen und staatlichen Institutionen in allen Belangen des Umwelt- und Planungsrechts. Als langjährig erfahrene Experten im Umwelt- und Planungsrecht stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Wir arbeiten hochspezialisiert und vorausschauend.

Team

Wir verbinden Kompetenz mit Leidenschaft. Gemeinsam finden wir starke Lösungen. Und öffnen neue Spielräume.

Annika Levy

Rechtsanwältin

Stefan Kopp-Assenmacher

Rechtsanwalt

Adrian Fuks

Rechtsanwalt

Dr. Wolfgang Abromeit

Rechtsanwalt

Dr. Cathrin Correll

Rechtsanwältin

Cornelia Leitner

Rechtsanwältin

Beratungsfelder

Wir beraten im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Umwelt mit Verantwortungs­bewusstsein und unternehmerischem Geist.

Wirtschaft & Umwelt

Wir sind traditionell stark in der Rechtsberatung im klassischen Umweltrecht – Immissionsschutz, Abfall, Wasser, Naturschutz, Bodenschutz, Chemikalien, Emissionshandel. Seit vielen Jahren beraten wir Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Pharma, Stahl, Metall, Holz, Papier, Glas, Baustoffe, Lebensmittel, Automobil, Ver- und Entsorgung. Wir sind hochspezialisiert und begleiten unsere Mandanten aus Unternehmen und staatlichen Institutionen auch in allen umweltrechtlichen Verfahrensfragen.

Umwelt & Transformation

Wir unterstützen Wirtschaft und Staat bei der Umsetzung des Green Deal und begleiten unsere Mandanten auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Wir beraten zu Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien, Projekte der Dekarbonisierung und bei der Umsetzung der Circular Economy. Wir verfügen über besondere Expertise im Klimaschutzrecht, in Rechtsfragen der Anpassung an den Klimawandel und der Bewältigung der Folgen des Klimawandels.

Planung & Infrastruktur

Wir beraten Energie- und Infrastrukturprojekte, vom Konzept über die Raumordnung bis hin zum Planfeststellungsbeschluss. Wir lösen Probleme, bearbeiten fachrechtliche Details und behalten gleichzeitig das Gesamtprojekt im Blick. Vorhabenträger profitieren von unserer Erfahrung im Umgang mit der Öffentlichkeit, den Zulassungsbehörden und Fachgutachtern, um ihre Vorhaben erfolgreich zu realisieren.

Gesetzgebung & Verfassung

Wir begleiten Rechtssetzungsverfahren im Umwelt- und Planungsrecht auf europäischer und nationaler Ebene. Wir prüfen für Verbände, Unternehmen und staatliche Institutionen Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Regulierung. Wir prüfen verfassungs- und europarechtliche Vorgaben. Wir führen umweltrechtliche Grundsatzverfahren vor Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Verfahrens­management & Öffentlichkeit

Wir beraten und vertreten Unternehmen gegenüber Behörden in komplexen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Wir betreuen Vorhaben im industriebezogenen Anlagenrecht und in der umweltbezogenen Fachplanung. Wir beraten zu SUP, zu UVP und bei Öffentlichkeitsbeteiligungen. Wir vermitteln zwischen unterschiedlichen Interessen, kennen die Abläufe und erzielen sinnvolle, verfahrensbeschleunigende Ergebnisse.

Compliance & Organisation

Wir helfen Unternehmen in Fragen der Umwelt- und Arbeitsschutz-Organisation (EHS), beraten zu Fragen der Betreiberverantwortung und gestalten umfassende Regelwerke zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen (ESG). Wir unterstützen beim Aufbau von Systemen zur Umsetzung von Regelwerken und Nebenbestimmungen. Und wir vertreten unsere Mandanten auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Umweltstrafrecht.

Karriere. Machen.

Spannende Themen. Herausfordernde Mandate.
Herausragende Klienten. Einen Unterschied machen.

Wir wachsen und suchen

Rechtsanwält:innen

Anwaltliches Arbeiten mit uns bedeutet:

  • Eine Tätigkeit an der Schnittstelle von Politik und Recht
  • Juristische Beratung im wirtschaftsbezogenen Umweltrecht
  • Begleitung von herausragenden Projekten und zu anspruchsvollen Themen der industriellen Transformation, oft mit europarechtlichem Hintergrund
  • Raum für die Entwicklung einer eigenständigen Beraterpersönlichkeit
  • Teamgeist und eine gute Work-Life-Balance
  • Einen modernen anwaltlichen Arbeitsplatz mit grandioser Aussicht
  • Und selbstverständlich ein angemessenes Gehalt

Wenn Sie das spannend finden und über erste Berufserfahrung verfügen – dann melden Sie sich bei uns!

E-Mail an Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher:

 

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Referendar:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

Arbeiten mit uns bedeutet:

  • Eine erstklassige Aus- und Weiterbildung im Umweltrecht aus anwaltlicher Perspektive
  • Arbeitszeitmodelle mit Freiraum für Staatsexamina und Promotion
  • Begleitung von herausragenden Projekten und zu anspruchsvollen Themen der industriellen Transformation, oft mit europarechtlichem Hintergrund
  • Teamgeist und eine gute Work-Life-Balance
  • Einen modernen anwaltlichen Arbeitsplatz mit grandioser Aussicht
  • Und selbstverständlich ein angemessenes Gehalt

Das passt zu Ihnen? Erste Erfahrungen im Umweltrecht bringen Sie auch mit – dann melden Sie sich bei uns!

E-Mail an Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher:

 

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